Willkommen auf unserem Informationsportal für Arbeitgeber!

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Unzählige Menschen aus der Ukraine haben ihr Land verlassen und wollen sich im Ausland ein neues Leben aufbauen. Laut dem Mediendienst Integration sind bis zum 1. Mai 2022 fast 400.000 Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland eingereist. Diese Zahl könnte sogar noch höher sein, da die Einreise derzeit ohne Visum möglich ist. In einer Befragung des Bundesinnenministeriums (BMI) gaben fast 60 Prozent der Geflüchteten an, Frauen mit Kindern zu sein. Vor ihrer Ausreise waren 92 Prozent der Befragten in der Ukraine berufstätig, 57 Prozent davon in Vollzeit. Das Durchschnittsalter der Ankommenden liegt bei 38 Jahren und nur 32 Prozent planen sicher, in die Ukraine zurückzukehren. Die Befragung wurde zwischen dem 25. und 29. März 2022 durchgeführt. Mehr zur Umfrage des BMI erfahren Sie [hier](Link zur Umfrage des BMI).

Die Ankommenden sind somit im erwerbsfähigen Alter und planen mehrheitlich eine Zukunft in Deutschland. Gleichzeitig sind viele deutsche Unternehmen auf der Suche nach Arbeitskräften. Was müssen Arbeitgeber in Deutschland beachten, wenn sie Menschen aus der Ukraine einstellen möchten?

Arbeitserlaubnis

Ukrainische Geflüchtete müssen kein Asylverfahren abwarten. Sie erhalten direkt eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk “Erwerbstätigkeit erlaubt”. Damit dürfen sie arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Auch eine Anstellung als Leiharbeiter oder eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit ist möglich. Des Weiteren können Menschen aus der Ukraine mit Arbeitserlaubnis hier in Deutschland ein Unternehmen gründen. Dabei müssen allerdings eventuelle branchenspezifische Anforderungen oder gesetzliche Regelungen beachtet werden.

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Anerkennung von Berufsabschlüssen und Ausbildungen

Für viele Stellen ist ein Nachweis der beruflichen Qualifikation erforderlich – und das gilt für alle Bewerber. Menschen aus der Ukraine, die sich bewerben möchten, sollten daher Zeit für die Anerkennung ihrer Abschlüsse einplanen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu eine Website eingerichtet: Auf der Website [anerkennung-in-deutschland](Link zur Website) finden Sie eine FAQ-Seite, die viele Fragen zur sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung beantwortet. Speziell zum Thema Anerkennung eines Uniabschlusses bietet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine eigene [Seite](Link zur Seite) auf Ukrainisch.

Neu ist ein Flyer in ukrainischer Sprache. So können sich potenzielle Fachkräfte in ihrer Sprache erste Informationen über die Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation verschaffen. Hier geht es direkt zum [Download](Link zum Download).

Anlaufstellen für Arbeitgeber und Arbeitsuchende

Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland eine Stelle suchen, wenden sich am besten zunächst an die Agentur für Arbeit. Unter der Telefonnummer 0911 178-7915 erreichen sie Mitarbeiter der Agentur, die ukrainisch oder russisch sprechen und erste Informationen zu Jobsuche, Qualifikationsmöglichkeiten, Anerkennung von Abschlüssen oder Sprachkursen vermitteln. Arbeitgeber können sich unter der Nummer 0800 4 555520 informieren.

Weitere Informationen zur Beschäftigung von Menschen aus der Ukraine finden Sie auf einer [Seite der Bundesagentur für Arbeit](Link zur Seite).

Jobbörsen für ukrainische Bewerber

Darüber hinaus gibt es Jobbörsen, die sich darauf spezialisiert haben, ukrainische Bewerber und deutsche Unternehmen zusammenzubringen, zum Beispiel Jobaidukraine oder Uatalents.com.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Für eine reguläre Anstellung können Sie mit unseren Frage-Antwort-Katalogen die Voraussetzungen für alle Bewerber mit Arbeitserlaubnis prüfen:

  • Voll- und Teilzeitkraft
  • Minijobber und Aushilfe
  • Werkstudent
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Auch Privatpersonen können Arbeitgeber sein. Für sie haben wir ebenfalls passende Frage-Antwort-Kataloge:

  • Privater Haushalt
  • Haushaltshilfe
  • Pflege und Lebensführung

Zu diesen und vielen weiteren Themen bieten wir Ihnen auch passende Steckbriefe an. Eine Übersicht aller Steckbriefe finden Sie [hier](Link zur Übersicht der Steckbriefe).

Wir hoffen, dass Ihnen unser Informationsportal für Arbeitgeber bei der Einstellung von Mitarbeitern aus der Ukraine hilfreich ist. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.