Du hast sicher schon von der Witwenrente und der kleinen Witwenrente gehört, aber weißt du, was den Unterschied ausmacht? In diesem Artikel werde ich dir alle wichtigen Informationen dazu geben.
Die große Witwenrente
Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende des Hinterbliebenen gezahlt. Wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, beträgt die große Witwenrente 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Bei Ehen, die nach 2002 geschlossen wurden, liegt der Satz bei 55 Prozent. Zusätzlich gibt es Zuschläge für die Kindererziehung, abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Kinder.
Die kleine Witwenrente
Im Gegensatz dazu ist die kleine Witwenrente zeitlich auf zwei Jahre begrenzt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde oder wenn der Partner vor 2002 verstorben ist. In diesen Fällen wird auch die kleine Witwenrente lebenslang gezahlt.
Voraussetzungen für die große Witwenrente
Um Anspruch auf die große Witwenrente zu haben, muss der Partner mindestens 64 Jahre und vier Monate alt sein. Diese Altersgrenze verschiebt sich jährlich bis 2023 um zwei Monate. Je jünger der Partner verstorben ist, desto höher ist der Abschlag auf die Rente. Es wird 0,3 Prozent für jeden Monat von der Altersgrenze abgezogen, jedoch darf die Rentenkürzung maximal bei 10,8 Prozent liegen.
Des Weiteren muss der Verstorbene seine Rente entweder bereits bezogen haben oder mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der hinterbliebene Partner darf weder erneut heiraten noch darf erneut geheiratet worden sein. Zusätzlich müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Der Partner muss mindestens 45 Jahre und neun Monate alt sein, ein minderjähriges Kind erziehen, sich um ein behindertes Kind kümmern oder seinen Anspruch mit eigener Krankheit oder Behinderung begründen. Das Mindestalter steigt jährlich bis 2029 um einen Monat.
Anspruch auf die kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente kann beantragt werden, wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt wird, beispielsweise wenn der Antragsteller zu jung ist. In diesem Fall muss beim Erreichen des Mindestalters kein neuer Antrag gestellt werden – die große Rente wird dem Hinterbliebenen automatisch gewährt.
Die Regelung nach einer Wiederheirat
Bei einer Wiederheirat hängt die Höhe der Rente vom Einkommen des Hinterbliebenen ab. Es werden bestimmte Prozentsätze vom Brutto-Arbeitseinkommen und von der eigenen Rente abgezogen, abhängig von der Rentenversicherung. Es gibt Freibeträge für den Hinterbliebenen und zusätzliche Freibeträge pro Kind, falls Anspruch auf eine Waisenrente besteht.
Sonderfälle und Ausnahmen
In den meisten Fällen wird eine Witwen- oder Witwerrente nur gewährt, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft mindestens ein Jahr Bestand hatte. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Tod. Bei einer Wiederheirat kann der Hinterbliebene eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresrenten beantragen. Im Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat des Partners, wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe gezahlt.
Jetzt kennst du die Unterschiede zwischen der großen Witwenrente und der kleinen Witwenrente. Denk daran, dass es viele individuelle Regelungen und Voraussetzungen gibt, daher ist es immer ratsam, sich bei der Rentenversicherung genau zu informieren.
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