Eine Urlaubsreise kann teuer sein, von Anreise und Unterkunft bis hin zu Verpflegung und Sightseeing. Was viele jedoch vergessen, sind die Gebühren vor Ort, wie etwa die Kurtaxe, Tourismusabgabe, Bettensteuer oder Citytax. Immer mehr Städte, Regionen und Länder verlangen solche Abgaben von Besuchern.
Oft wird Reisenden erst am Urlaubsort bewusst, dass sie eine Tourismusabgabe leisten müssen. Doch wofür zahlen sie eigentlich? In vielen Urlaubsregionen erhalten Urlauber Gäste- und Kurkarten, die sie kostenlos in ihrer Unterkunft bekommen. Mit diesen Karten ist häufig eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs möglich. Die Allgäu-Walser-Card, Saarland-Card oder die Konus-Gästekarte im Schwarzwald sind nur einige Beispiele.
Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismus Verbands (DTV), sieht dies als sinnvollen Zusatznutzen für Urlauber an. Er betont, dass Kurtaxen und Abgaben, die von Touristen verlangt werden, nur für touristische Zwecke verwendet werden dürfen. Anders verhält es sich bei der zweckungebundenen Bettensteuer, die derzeit in rund drei Dutzend deutschen Städten erhoben wird.
In Deutschland dürfen mehr als 350 staatlich anerkannte Heilbäder, Kurorte und weitere Tourismusorte eine Kurtaxe oder Tourismusabgabe von Übernachtungsgästen verlangen. Diese Abgabe dient der Instandhaltung der touristischen Infrastruktur. Oft wird die Gebühr direkt in der Unterkunft zusammen mit dem Übernachtungspreis bezahlt. Die Höhe variiert je nach Region, Saison und Berechnungsgrundlage zwischen 0,50 Euro und 3,70 Euro pro Nacht. In einigen Orten gibt es auch Tarife für Tagesgäste.
Norderney und Langeoog gehören mit 3,70 Euro bzw. 3,50 Euro in der Hauptsaison und 2,80 Euro bzw. 2,80 Euro in der Nebensaison zu den höherpreisigen Orten. Dafür erhalten Urlauber die Norderney-Card bzw. die Langeoog-Card, mit denen sie Veranstaltungen in der Region kostenfrei besuchen können. In Binz auf Rügen werden ganzjährig 2,85 Euro pro Nacht fällig, dafür sind der Bus und die Binzer Bäderbahn kostenfrei.
Winterberg im Sauerland erhebt ebenfalls 2,85 Euro pro Nacht und bietet mit der Sauerland-Card Vergünstigungen für regionale Freizeitangebote. In Bad Kissingen in Bayern beträgt die Gebühr ganzjährig 3,60 Euro. Im Tegernseer Tal sind es 2 Euro und in Garmisch-Partenkirchen 3 Euro. Dafür erhalten die Urlauber Inklusivleistungen und Vergünstigungen.
Auch in den größeren Städten Deutschlands fallen unterschiedlich hohe Tourismusabgaben und Citytaxes an. Leipzig verlangt beispielsweise 3 Euro, Frankfurt 2 Euro und Berlin eine Abgabe in Höhe von 5 Prozent des Übernachtungspreises von Privatreisenden. In Hamburg sind die Gebühren gestaffelt.
Doch nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern gibt es Tourismusabgaben. In Österreich zum Beispiel gibt es die Ortstaxen, deren Höhe von Region und Saison abhängt. Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera erheben seit 2016 die sogenannte Ecotasa, die für Umweltprojekte verwendet wird. Die Höhe variiert je nach Unterkunftskategorie. Auch Barcelona und die Region Katalonien erheben eine Tourismusabgabe.
Griechenland führt seit 2018 eine Gästesteuer ein, deren Höhe sich nach dem Unterkunftstyp richtet. In Italien und Frankreich gibt es ebenfalls Bettensteuern, abhängig von der Unterkunftskategorie. In Polen, der Schweiz und den Niederlanden werden Kurtaxen gestaffelt nach Übernachtungsarten berechnet.
Venedig plant ab September eine Gebühr von 3 Euro für Tagesgäste, die ab 2020 auf im Schnitt 6 Euro erhöht werden soll. Diese gestaffelte Gebühr soll dazu führen, dass Tagesgäste ihren Venedig-Aufenthalt an weniger stark frequentierten Tagen planen. Die Einführung dieser Gebühr liegt im ausufernden Massentourismus in Venedig begründet.
Auch Amsterdam erhebt neben der Touristenabgabe eine zusätzliche Bettensteuer. Fernreisende müssen in manchen Ländern ebenso eine Einreise-Gebühr zahlen, wie zum Beispiel in Neuseeland.
Diese Beispiele zeigen, dass Touristen in vielen Regionen zur Kasse gebeten werden. Die Einnahmen sollen dazu dienen, die touristische Infrastruktur zu erhalten und den Massentourismus einzudämmen. Ob die Eintrittsforderung Gäste generell von einem Besuch abhalten kann, bleibt jedoch fraglich.