Wohnberechtigungsschein: Rechner und alle Informationen

Wohnberechtigungsschein: Rechner und alle Informationen

Herzlich willkommen zu unserem Artikel über den Wohnberechtigungsschein (WBS) und alle wichtigen Informationen, die Sie dazu wissen sollten. In diesem Beitrag finden Sie außerdem einen praktischen WBS-Rechner, mit dem Sie ganz einfach prüfen können, ob Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung haben.

Wohnberechtigungsschein: Eine günstige Option für Wohnungssuchende

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung, auch als “Sozialwohnung” bekannt, beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser kann auch als Paragraf-5-Schein, Paragraf-8-Schein oder B-Schein bezeichnet werden. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine solche Wohnung mit günstiger Miete variieren je nach Bundesland. Nutzen Sie unseren zuverlässigen WBS-Rechner, um Ihren individuellen Anspruch zu prüfen.

Wohnberechtigungsschein

Wo beantrage ich einen WBS?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Wohnungsamt in Ihrer Stadt.

Voraussetzungen für einen WBS

Die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Sie sind berechtigt, einen WBS zu beantragen, wenn Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) sind oder eine Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU haben und eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr Gültigkeit besitzen.

Wer ist berechtigt, einen WBS zu beantragen?

Grundsätzlich müssen bestimmte Einkommensgrenzen und andere Faktoren erfüllt sein. In vielen Fällen sind folgende Personengruppen für einen Wohnberechtigungsschein berechtigt:

  • Empfänger von Hartz 4 Leistungen
  • Geringverdienende Alleinerziehende
  • Behinderte oder Schwerbehinderte
  • Ausländer, die mindestens 12 Monate in Deutschland angemeldet sind
  • Unter Umständen: Auszubildende und Studenten mit BAföG
LESEN  Sodbrennen: Hausmittel, Medikamente und Operationen

Einkommensgrenzen für einen WBS

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten und in welcher Höhe, hängt von Ihrer Haushaltsgröße und Ihrem Einkommen ab. Es gibt verschiedene Einkommensgrenzen je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Einzelne Haushalte ohne Kinder können in der Praxis beispielsweise bis zu einem Bruttoeinkommen von 1500 € gefördert werden. Zweipersonenhaushalte mit einem Kind können bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 € berechtigt sein.

Welche Unterlagen benötige ich für einen WBS-Antrag?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, darunter:

  • Antragsformular auf einen Wohnberechtigungsschein
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ausweisdokument
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Partnerschaftserklärung, Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis usw.

Welche Wohnungsgröße ist mit einem WBS angemessen?

Die Größe der Wohnung sollte angemessen sein und sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen richten. Einpersonenhaushalten steht eine Wohnfläche von 50 m² zu, für jede weitere Person kommen 15 m² dazu. Die Küche und andere Nebenräume werden in die Berechnung einbezogen.

Kann ich eine größere WBS-Wohnung beantragen?

In der Praxis wird eine geringfügige Überschreitung der Wohnungsgröße, bis zu 5 m², meist toleriert. Wenn Sie beispielsweise einen Wohnberechtigungsschein für einen 2-Personenhaushalt haben, können Sie rechnerisch eine Wohnung mit 65 m² beziehen. Eine Überschreitung auf 70 m² stellt in den meisten Fällen kein Problem dar.

Was tun bei einer WBS-Antragsablehnung?

Wenn Ihr WBS-Antrag abgelehnt wurde und Sie gezwungen sind, Ihre Wohnung aufzugeben, sollten Sie sofort mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beginnen. In vielen Fällen kann Ihnen auch Wohngeld als Unterstützung bieten. Das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen die Kosten für den Umzug übernehmen.

LESEN  ACC 200: Der Schlüssel zur Schleimlösung und Abhustung bei Atemwegserkrankungen

Wie lange dauert die Bearbeitung eines WBS-Antrags?

Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag kann sehr unterschiedlich sein. In manchen Fällen kann die Abwicklung innerhalb von 4 Wochen erfolgen, in anderen kann es jedoch bis zu 3 Monate dauern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig beim zuständigen Bürgeramt zu informieren.

Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeitsstufe

Unter bestimmten Umständen kann ein Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeitsstufe beantragt werden, wenn eine andere, größere Sozialwohnung benötigt wird. Die genauen Voraussetzungen für einen solchen Antrag variieren je nach Bundesland und müssen individuell bei Ihrem Wohnamt erfragt werden.

Fazit

Der Wohnberechtigungsschein ist eine gute Möglichkeit, eine staatlich geförderte Sozialwohnung mit günstiger Miete zu bekommen. Nutzen Sie unseren WBS-Rechner, um Ihren individuellen Anspruch zu prüfen. Beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie die Einkommensgrenzen und die angemessene Wohnungsgröße. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, prüfen Sie die Möglichkeit von Wohngeld oder andere Unterstützungsmöglichkeiten.