Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer: So zahlst du nicht zu viel!

Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer hängt stark von der Wohnfläche ab. Aber gehören Zubehörräume und Nebenräume auch dazu? Wenn du bei der Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer die falsche Fläche angibst, zahlst du am Ende vielleicht zu viel. Daher lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Kurz & knapp

  • Die Grundsteuer-Erklärung muss bis spätestens 31.01.2023 beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Als Wohnfläche gelten zum Beispiel die Grundflächen von Wohnräumen, Wintergärten und Balkonen.
  • Zubehörräume gehören nicht zur Wohnfläche und sind keine Nutzfläche.
  • Für die Wohnflächenberechnung kannst du die Bauunterlagen, den Kaufvertrag oder die Wohnflächenverordnung zu Rate ziehen.

Wohnflächenberechnung: Hat die Wohnfläche Einfluss auf die Grundsteuer?

In der Grundsteuer-Erklärung werden verschiedene Angaben benötigt, darunter auch die Wohnfläche bei Wohngrundstücken. Die Wohnfläche ist in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes relevant und beeinflusst letztendlich auch die Höhe der Grundsteuer. Je größer die Wohnfläche eines Gebäudes ist, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus. Eine Ausnahme bildet nur Baden-Württemberg, hier wird lediglich mit der Fläche des Grundstücks gerechnet.

Was zählt als Wohnfläche für die Grundsteuer-Erklärung, und was nicht?

Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer

Als Wohnfläche gelten die Grundflächen folgender Räume:

  • Wohnräume (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw.)
  • Wintergärten
  • Schwimmbäder (in geschlossenen Räumen)
  • Balkone
  • Loggien
  • Dachgärten bzw. Dachterrassen
  • Terrassen
  • häusliche Arbeitszimmer
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Zubehörräume und Nebenräume stellen keine Wohnfläche dar. Dazu gehören insbesondere:

  • Keller
  • Abstellräume
  • Waschküchen
  • Bodenräume (Dachboden, Speicher)
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

So gibst du Wohnflächen in der Grundsteuer-Erklärung ein:

✅ Wenn in der Grundsteuer-Erklärung nach der Wohnfläche gefragt wird, gib nur die Flächen an, die auch als Wohnfläche zählen.

✅ Die Flächen der Zubehörräume und Nebenräume können außen vor gelassen werden. Bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohneigentum werden diese Flächen bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt und müssen nicht in der Erklärung angegeben werden. Das gilt auch bei Mietwohngrundstücken.

Wie gibst du Nutzflächen in der Grundsteuer-Erklärung an?

Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnest du neben der Wohnfläche auch dem Begriff Nutzfläche. Nutzflächen sind Flächen, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Beispiele dafür sind Verkaufsräume, Läden, Werkstätten, Vereinsräume, usw.

Wann zählt die Nutzfläche zur Wohnfläche dazu?

Wenn du jedoch tatsächlich Nutzflächen hast, zum Beispiel weil du in deinem Wohnhaus einen Friseursalon, eine Fahrradwerkstatt oder ein Tätowierstudio betreibst, zählen diese Nutzflächen zur Wohnfläche dazu, sofern sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken müssen die Nutzflächen separat in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden.

Woher bekommst du die Daten für die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer?

Angaben zur Wohnfläche, zu den Zubehörräumen und gegebenenfalls zur Nutzfläche findest du zum Beispiel in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Solltest du daraus keine belastbaren Zahlen erhalten, bleibt nur noch das Nachmessen mit dem Metermaß.

Grundsteuer-Erklärung selber machen

Jeder Eigentümer muss die Grundsteuer-Erklärung bis zum 31.01.2023 digital ans Finanzamt übermitteln. Mit WISO Grundsteuer erledigst du das schnell und einfach im Browser – ohne Download und Installation. Damit bist du auf der sicheren Seite: Dank der cleveren Fehlerprüfung bekommst du gleich einen Hinweis, wenn du deine Angaben noch einmal überprüfen solltest.

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