Camping ist eine seit Jahrzehnten beliebte Aktivität, die ständig neue Trends hervorbringt. Da herkömmliche Wohnmobile oft sehr teuer sind, versuchen sich viele, insbesondere junge Menschen, am Selbstausbau. Die Basis dafür bilden einfache Transporter wie Kastenwagen. Mit etwas handwerklichem Geschick und viel Engagement entstehen so fahrbereite Wohnmobile. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, damit das Fahrzeug auch ordnungsgemäß zugelassen werden kann. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die baulichen Voraussetzungen für die Anmeldung eines selbst ausgebauten Wohnmobils.
Was ist eine Wohnmobilzulassung?
Wenn Sie einen Kastenwagen oder ein anderes Fahrzeug zu einem Wohnmobil umbauen, muss dies von den Behörden abgenommen werden. Schließlich handelt es sich nicht mehr um einen herkömmlichen PKW oder LKW, sondern um ein “So.Kfz Wohnmobil”. Die rechtlichen Anforderungen an Wohnmobile werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Zusätzlich gibt es vom TÜV ein Merkblatt (VdTÜV 740), das die Anforderungen im Detail erklärt.
Schlafplatz
Ein grundlegendes Kriterium für ein Wohnmobil ist ein fester Schlafplatz. Der Prüfer muss erkennen, dass der Transporter einen dauerhaften Ruheplatz bietet. Die Gestaltung dieses Schlafplatzes ist relativ flexibel. Ein ausziehbares Bett, ein klappbares Bett oder eine unbewegliche Liege – die Variante spielt keine Rolle, solange der Schlafplatz fest im Wohnmobil integriert ist. Ein einfaches Gästebett oder eine Matratze im Transporter werden nicht als akzeptabler Schlafplatz angesehen. Oft reicht es aus, den Schlafplatz mit einigen Schrauben zu befestigen, um ihn als dauerhaft und fest anzuerkennen. Bei Unsicherheiten können Sie jederzeit bei der zuständigen Behörde (TÜV oder DEKRA) anrufen und nachfragen.
Sitzgelegenheiten
Neben dem Schlafplatz sind auch Sitzgelegenheiten ein wesentlicher Bestandteil eines selbst ausgebauten Wohnmobils. Während während der Nacht ein Bett benötigt wird, ist tagsüber ein Sitzplatz erforderlich. Es empfiehlt sich, Platz für mindestens zwei Personen zu schaffen. Auch die Sitzgelegenheiten müssen fest eingebaut sein – ein einfacher Klappstuhl wird nicht akzeptiert. Eine Kombination aus Schlafplatz und Sitzgelegenheit ist erlaubt. Häufig wird ein Umbau verwendet, der tagsüber eine Sitzecke bietet und nachts in einen Schlafplatz umgewandelt werden kann. Es ist jedoch wichtig, dass der Umbau schnell und einfach erfolgen kann. Wenn Schrauben gelöst oder größere Teile bewegt werden müssen, besteht die Gefahr einer Ablehnung durch den Prüfer.
Esstisch
Ein Esstisch ist ein grundlegendes Kriterium für die Zulassung eines Wohnmobils. Auch wenn nicht jeder unbedingt einen Tisch benötigt, sehen die Prüfstellen dies anders. Die Größe, Form und Anbringung des Tisches spielen keine Rolle. Der Tisch muss lediglich groß genug sein, um Teller abstellen zu können. An einigen Orten wird auch darauf geachtet, dass die Kanten und Ecken des Tisches abgerundet sind, um das Verletzungsrisiko zu verringern. Auch hier können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nachfragen, um genaue Anforderungen zu erfragen.
Raum für Gepäck
Ein weiteres grundlegendes Kriterium für die Zulassung eines selbst ausgebauten Wohnmobils ist ausreichend Platz für Gepäck. Ein Wohnmobil wird in der Regel für Urlaubsreisen oder längere Reisen genutzt. Dafür werden Kleidung, Ausrüstung und Vorräte benötigt. Diese müssen während der Fahrt sicher verstaut werden können. Die genaue Gestaltung des Gepäckraums liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Einige setzen einfach Kisten in einem festen Holzgestell ein und sichern sie während der Fahrt mit Spanngurten. Andere bauen Schränke mit Türen und Sicherheitsschlössern ein. Dem Prüfer ist es egal, wie der Gepäckraum gestaltet ist, solange er während der Fahrt keine Gefahr darstellt.
Fahrsicherheit
Die Fahrsicherheit spielt eine entscheidende Rolle bei jedem Möbelstück in einem Wohnmobil. Alle Prüforganisationen achten darauf, dass Türen, Klappen und andere Elemente während der Fahrt fest verschlossen bleiben. Niemand möchte während einer Bremsung von einer herausschleudernden Tür oder einem herunterfallenden Gegenstand getroffen werden. Aus diesem Grund gibt es spezielle Verschlussmechanismen für Wohnmobile. Sie können auch selbstgebaute Verschlüsse aus Holz oder Spanngurte verwenden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die zuständige Behörde wenden, um genaue Informationen zu erhalten.
Küche und Kochfeld
Bei der Auswahl einer Kochstelle ist es wichtig, die Vorgaben der zuständigen Prüfbehörde zu beachten. Während DEKRA und TÜV Rheinland auf ein fest eingebautes Kochfeld bestehen, akzeptiert der TÜV Nord einen einflammigen Gaskartuschenkocher. Beim TÜV Süd können auch Spirituskocher verwendet werden, während dies beim TÜV Rheinland undenkbar ist. Für alle eingebauten Geräte gilt, dass sie für den Innenraum zugelassen sein müssen. Ein CE-Siegel gibt Ihnen die Gewissheit, dass der Hersteller die europäischen Normen eingehalten hat. Ein TÜV-Siegel bietet ebenfalls Schutz. Bei DEKRA und TÜV Rheinland muss entweder ein Gas- oder Elektroherd verbaut werden. Wer mit stationärem Gas arbeiten möchte, muss die gesamte Gasanlage vom TÜV bei der Hauptuntersuchung (HU) abnehmen lassen und alle zwei Jahre kontrollieren lassen. Wer hingegen mit Solarplatten auf dem Dach und größeren Batterien im Innenraum arbeitet, kann auch ohne weitere Prüfungen mit einem Elektroherd arbeiten.
Heizung
Es gibt Vorgaben, die besagen, dass geschlossene Fahrzeuge und Wohnräume über eine Heizung verfügen müssen. Die genauen Anforderungen bleiben jedoch offen. Jedes motorisierte Wohnmobil verfügt von Haus aus über eine Standheizung. Darüber hinaus kann eine eigene Wärmequelle im Wohnbereich installiert werden. Dies kann eine Gasheizung, eine Elektroheizung oder eine zweite Standheizung sein. Wer ein motorisiertes Wohnmobil besitzt, muss sich darüber keine Gedanken machen. Wenn jedoch ein Anhänger zum Wohnmobil umgebaut wird, sollten Sie sicherstellen, dass eine Heizquelle vorhanden ist.
Fazit
Beim Ausbau und der Anmeldung eines Wohnmobils gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Die genauen Anforderungen können je nach Wohnort und zuständiger Prüfbehörde variieren. DEKRA und TÜV Rheinland sind besonders streng. Wenn Sie sicher gehen möchten, sollten Sie vor Beginn des Ausbaus mit der zuständigen Behörde sprechen und Informationsmaterial anfordern. In der Regel sind die Prüfer sehr freundlich und hilfsbereit. Unsere Übersicht kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen baulichen Maßnahmen schnell zu finden.