Zahnlücken intelligent versichern: Eine Anleitung zur Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Zahnlücken intelligent versichern: Eine Anleitung zur Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Wenn es um die Suche nach einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen geht, gibt es einige wichtige Fragen, die Sie sich selbst stellen sollten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtigen Antworten zu finden.

Wollen Sie die fehlenden Zähne überhaupt mitversichern?

Manchmal ist es gar nicht notwendig, einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Zahnarzt, bevor Sie eine Zahnlücke versichern wollen, für die Sie vielleicht keinen Schutz mehr brauchen.

Wann möchten Sie die fehlenden Zähne ersetzen und die Lücke schließen?

Wenn Sie fehlende Zähne mitversichern möchten, stellen sich natürlich Fragen nach dem Zeitpunkt. Beachten Sie die Zahnstaffel: Die Leistungen sind in den ersten Jahren eingeschränkt. Planen Sie also lieber langfristig.

Der Zahn ist noch nicht gezogen, aber das wird wahrscheinlich bald passieren?

Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt Ihnen keine konkreten Behandlungen empfiehlt, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben. Sprechen Sie uns für eine individuelle Lösung direkt an.

Was planen Sie für den Lückenschluss?

Wenn Sie heute nach einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen suchen, sollten Sie bereits eine gewünschte Versorgung im Hinterkopf haben. Die Wunsch-Versorgung sollte von Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung möglichst umfangreich erstattet werden.

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Der Zahnersatz für die fehlenden Zähne ist schon geplant und angeraten?

Auch wenn eine Behandlung bereits angeraten wurde, haben wir Möglichkeiten, Sie gut zu versichern. Sprechen Sie uns direkt an!

Wie viele Zähne fehlen?

Die richtige Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen hängt auch davon ab, wie viele Zähne fehlen. Je nach Anzahl der fehlenden Zähne gibt es unterschiedliche Optionen. Wir haben die besten Optionen hier für Sie zusammengestellt.

Was gilt eigentlich als fehlender Zahn?

Zahnzusatzversicherungen fragen gezielt nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Weisheitszähne werden nicht als fehlende Zähne bewertet. Wenn ein Zahn gezogen und die Lücke geschlossen wurde, gilt diese geschlossene Lücke nicht als “fehlender Zahn”. Zähne gelten auch nicht als fehlend, wenn sie bereits durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt sind.

Müssen fehlende Zähne im Antrag einer Zahnzusatzversicherung angegeben werden?

Ja, wenn die Zahnzusatzversicherung im Antrag nach fehlenden Zähnen fragt, müssen Sie die vorhandene(n) Lücke(n) angeben. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Welche Behandlungen “drohen” bei fehlenden Zähnen?

Eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen ist besonders sinnvoll, wenn fehlende Zähne mitversichert werden. Implantatversorgung, Brücken und Prothesen sind häufig empfohlene Behandlungen bei fehlenden Zähnen.

Ist es sinnvoll und notwendig, fehlende Zähne mitzuversichern?

Der Verlust eines Zahnes, der nicht ersetzt wird, kann schwerwiegende Folgen haben. Der Kieferknochen baut sich ab und Fehlstellungen im Kiefer können auftreten. Der Ersatz fehlender Zähne ist aus medizinischer Sicht immer sinnvoll.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, die richtige Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen auszuwählen. Indem Sie die oben genannten Fragen berücksichtigen und sich mit Experten austauschen, können Sie die beste Versicherung für Ihre Bedürfnisse finden.