Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlung

Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlung

Der Gedanke an eine Zahnzusatzversicherung kommt vielen Personen erstmals, wenn beim Zahnarzt die erste größere Zahnbehandlung ansteht. Die privatärztlichen Zusatzmaßnahmen bei der Versorgung einer Zahnlücke mit einem Implantat sind durch die gesetzliche Krankenkasse nicht gedeckt. Der Eigenanteil für eine Behandlung liegt schnell bei 2.000 bis 3.000 Euro. Für eine Wurzelbehandlung liegt der Eigenanteil etwas günstiger im Bereich von 200 bis 1.000 Euro.

Wozu eine Zahnzusatzversicherung für laufende / angeratene Behandlungen?

Sobald der Zahnarzt eine Diagnose stellt, fallen die meisten ‚normalen‘ Zahntarife als Option weg. Zumindest, wenn Sie Leistungen für diese Zahnersatzmaßnahme oder Wurzelbehandlung wünschen. Lediglich wenige Gesellschaften bieten für diesen speziellen Fall Versicherungsschutz mit Kostenübernahme. Die ERGO mit dem Tarif Zahn-Ersatz-Sofort, die UKV / BBKK mit den drei Tarifen ZahnPremium, ZahnOptimal und ZahnKompakt sowie die Bayerische mit dem Zusatzbaustein „ZAHN Sofort“ sind Ihre aktuellen Möglichkeiten.

Aufgrund der besonderen Situation sind diese Zahnversicherungen für laufende und angeratene Behandlung nicht günstig. Jedoch sind die Tarife in vielen Fällen sinnvoll und ihren Preis wert. Jeder der Tarife besitzt dabei seine eigenen Besonderheiten und passt für bestimmte Situationen. Wichtig für die Auswahl der passenden Zahnzusatzversicherung sind:

  • Ihr aktueller Zahnzustand im Allgemeinen
  • Art und Umfang der geplanten Zahnbehandlung
  • Zeitpunkt des Beginns der Behandlung
  • Höhe des GKV Festkostenzuschusses sowie der Zahnarztrechnung

Unser Tipp: Rufen Sie uns an: 06201 8462511 – Wir beraten Sie individuell und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten bei angeratenen und laufenden Behandlungen.

Wann ist eine Zahnbehandlung angeraten, laufend oder beabsichtigt?

1. Angeratene Behandlung:

Hat Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei einer Kontrolle einen konkreten Behandlungsbedarf erkannt und mit Ihnen besprochen, gilt dies bereits als eine angeratene Zahnbehandlung. Dabei ist es nicht relevant, ob für diese konkrete Behandlung bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt ist oder nicht.

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Entscheidend ist die Patientenakte beim Zahnarzt. Aus ihr lässt sich die angeratene Behandlung auch später für die Versicherungsgesellschaft ableiten. Angeraten ist die Behandlung bspw. wenn:

  • Eine Diagnose über eine Zahnersatz- oder Kieferorthopädiemaßnahme erstellt und in der Patientenakte vermerkt wurde
  • Ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde
  • Eine mögliche Zahnbehandlung oder Kieferorthopädiemaßnahme besprochen oder empfohlen wurde
  • Röntgenaufnahmen vorliegen, auf denen ein Behandlungsbedarf zu erkennen ist

Wichtig: Bei Abschluss einer Zahnversicherung sind meist nur diejenigen Maßnahmen relevant, die innerhalb der letzten beiden Jahre diagnostiziert und besprochen wurden. Sprechen Sie vor Beantwortung der Gesundheitsfragen eines Zahnzusatztarifs mit Ihrem Zahnarzt und überprüfen, was in der Patientenakte vermerkt ist.

2. Laufende Behandlung:

Sobald Sie bei Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden den ersten Behandlungstermin zu einem konkreten Heil- und Kostenplan hatten, gilt die Behandlung als laufend. Bis zu diesem Zeitpunkt ist sie angeraten. Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist der Beginn der Behandlung ein entscheidender Moment. Die Auswahl an Tarifen reduziert sich nochmals.

Als Zahnzusatzversicherung für eine laufende Behandlung (sofern sie diese Maßnahme in den Versicherungsschutz einschließen möchten) bleiben lediglich die Tarife Zahn-Ersatz-Sofort der ERGO sowie alle Tarife der Bayerischen Zahnzusatzversicherung mit dem Zusatzbaustein ZAHN Sofort. Sie erhalten in diesem Baustein für jegliche Art der Behandlung bis zu 1.500 Euro Kostenübernahme.

3. Beabsichtigte Behandlung:

Selbst wenn Sie noch nicht beim Zahnarzt vorstellig waren, können bestimmte Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen geplant oder beabsichtigt sein. Dies ist dann der Fall, wenn es für Sie offensichtlich erforderlich ist, dass Sie in naher Zukunft den Zahnarzt aufgrund einer Maßnahme aufsuchen müssen oder wollen. Beispielsweise trifft dies zu, wenn

  • Ihnen bereits ein Zahn, ein Inlay, oder eine Füllung herausgefallen ist,
  • Ihnen ein Stück von einem Zahn abgebrochen ist,
  • Sie regelmäßig Zahnschmerzen haben oder
  • Sie bei Ihren Kindern eine Fehlstellung des Kiefers bereits bemerkt haben.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns vor Abschluss einer Zahnversicherung unter 06201 8462511. Wir erklären Ihnen ausführlich alle Tarifdetails und geben Ihnen Hilfestellung beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen.

Welche Behandlungen können noch versichert werden?

Bis 10/2021 gab es nicht für jede Situation eine Zahnzusatzversicherung für laufende / angeratene Maßnahmen. Die Versicherungsgesellschaften selektierten hier nochmals nach der Art der Zahnbehandlung bzw. Maßnahme beim Zahnarzt. Versichert werden konnte lediglich eine Behandlung rund um Zahnersatz, also Brücken, Implantate, Kronen und Prothesen. Mit der Einführung des Tarifbausteins Bayerische ZAHN Sofort sind auch weitere Maßnahmen wie bspw. Wurzelbehandlungen und Füllungen noch nachträglich versicherbar.

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Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen geht für:

  • Zahnersatz mit Brücken, Kronen, Prothesen, Implantaten
  • Parodontose- oder Wurzelbehandlungen
  • Füllung, Inlays, Onlays, Veneers

Nicht versichert werden können:

  • Diagnostizierte Kieferfehlstellungen (bei Kindern)

Wie stellt die Versicherungsgesellschaft fest, ob schon ein Befund vorlag?

Was Sie auf jeden Fall vermeiden sollten, ist eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und bei der Antragstellung die laufende oder angeratene Behandlung zu verschweigen. Sie unterliegen der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben, wenn Sie eine Zahnversicherung beantragen.

Die Prüfung Ihrer Angaben erfolgt spätestens bei der ersten großen Zahnarztrechnung. Dann lässt sich die Versicherungsgesellschaft die Patientenakte des Zahnarztes zeigen. Dort ist leicht erkennbar, ob eine Behandlung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits angeraten oder laufend war. Also, ob ein Befund vorlag. Im schlimmsten Falls droht Ihnen die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft. Sie erhalten keine Leistungen und Ihre bis dahin bezahlten Beiträge sind verloren. Diese Folgen können bei einer Obliegenheitsverletzung eintreten:

  • Ablehnung der Leistungen für diese Zahnersatzmaßnahme oder kieferorthopädische Behandlung
  • Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung durch den Versicherer
  • Rückforderung bereits gezahlter Leistungen aus dieser Zahnversicherung

Welcher Zahntarif passt für welche Situation?

Wichtig ist die Auswahl des passenden Tarifs bei einer vorliegenden oder angedachten Zahnbehandlung. Aufgrund der medialen Bekanntheit durch Fernsehwerbung erreichen uns häufig Anfragen nach dem Tarif ERGO ZEZ. Jedoch ist dieser Tarif immer die beste Wahl? Sicher nicht. Im Gegenteil: diese Zahnzusatzversicherung ist lediglich für eine ganz besondere Situation sinnvoll. Sie haben gerade von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten und der Festzuschuss der GKV übersteigt 814 Euro.

Bezuschusst die GKV nur 300 Euro für den Zahnersatz oder handelt es sich um eine Füllung, Wurzelbehandlung oder eine kieferorthopädische Maßnahme, ist dieser Tarif die falsche Wahl. Selbst im Fall eines Festzuschusses oberhalb von 814 Euro ist die ERGO nicht zwangsläufig die sinnvollste Entscheidung. Unter Umständen sind die Tarife der UKV oder der SDK für Sie besser geeignet, da die Erstattung höher sein kann. Deswegen empfehlen vor dem Abschuss einer Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen immer eine professionelle Beratung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie auch das erhalten, was Sie von der Versicherung erwarten. Rufen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.

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Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen als Alternative?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen kann der zuvor beschriebene Fall einer Anzeigepflichtverletzung nicht eintreten. Es erfolgt bei Antragstellung keine Gesundheitsprüfung und Sie werden bei der Versicherung garantiert angenommen – unabhängig Ihrer aktuellen Zahngesundheit. Sie können diese Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen, auch wenn gerade eine Maßnahme beim Zahnarzt läuft.

Diese Tarife schließen jedoch generell die Kostenübernahme für eine angeratene oder laufende Behandlung aus. Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst nur zukünftige Diagnosen.

Unser Tipp: Die Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen ist eine ausgezeichnete Alternative, falls Ihre laufende / angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist oder das Preis-Leistungs-Verhältnis den Abschluss der etwas teureren Tarife nicht rechtfertigt.

In der Tabelle finden Sie unsere Empfehlung, wann welche Zahnzusatzversicherung am besten passt.

Art der Behandlung Unsere Empfehlung
Angeratener Zahnersatz teuer/aufwendig Tarif mit Leistung für Zahnersatzmaßnahmen: UKV Zahnversicherung, BBKK Zahnversicherung, ERGO ZEZ Zahnersatz Sofort. Die Bayerische Zahnversicherung
günstig/kurz Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen: Nürnberger Zahnversicherung, Deutsche Familienversicherung Zahnversicherung, Münchener Verein Premium, uniVersa dent
Laufender Zahnersatz teuer/aufwendig Tarif mit Leistung für Zahnersatzmaßnahmen: ERGO ZEZ Zahnersatz Sofort. Die Bayerische Zahnversicherung, günstig/kurz>Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen: Nürnberger Zahnversicherung, Deutsche Familienversicherung Zahnversicherung, Münchener Verein Premium, uniVersa dent
Angeratene oder laufende Behandlungen (bspw. Wurzelbehandlung) teuer/aufwendig Tarif mit Leistung für Zahnbehandlung: Die Bayerische Zahnversicherung, günstig/kurz->Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen: Nürnberger Zahnversicherung, Deutsche Familienversicherung Zahnversicherung, Münchener Verein Premium, uniVersa dent

Fazit: Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlung?

Wurde bei Ihnen Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung angeraten oder sind Sie bereits in einer laufenden Zahnersatzmaßnahme, sind Ihre Optionen sehr eingeschränkt. Eine Zahnversicherung mit Sofortschutz für diese Diagnosen ist die einzige Möglichkeit, eine Kostenübernahme zu erhalten. Ob die Versicherung sich lohnt, hängt von der individuellen Diagnose und dem vorhandenen Heil- und Kostenplan ab.

Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Experten, der Ihnen die Vor- und Nachteile dieser speziellen Versicherungslösung genau erklärt. Rufen Sie uns an. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.