Zeitarbeit in Deutschland: Fakten und Statistiken

Zeitarbeit in Deutschland: Fakten und Statistiken

Die Zeitarbeit hat in Deutschland einen bedeutenden Platz auf dem Arbeitsmarkt eingenommen. In diesem Artikel werden wir uns die wichtigsten Daten und Fakten zur Zeitarbeit genauer anschauen. Erfahren Sie, wie die Zeitarbeit das Wirtschaftswachstum beeinflusst, welche Tätigkeitsfelder für Zeitarbeitnehmer relevant sind und wie faire Bezahlung in der Branche gewährleistet wird. Außerdem werfen wir einen Blick auf die gesetzliche Regulierung der Zeitarbeit.

Zugang von Zeitarbeitskräften nach vorangegangener Beschäftigung

  • 36 % der Zeitarbeitskräfte waren direkt vorher beschäftigt
  • 44 % waren weniger als 1 Jahr arbeitslos
  • 9 % waren länger als 1 Jahr arbeitslos
  • 11 % hatten keine Berufserfahrung

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2014

Wirtschaftswachstum durch Zeitarbeit

Im Jahr 2010 erwirtschafteten Zeitarbeitnehmer jeden siebten Euro in Deutschland und trugen somit zu 15 Prozent des Wirtschaftswachstums bei. Obwohl sie nur etwa zwei Prozent aller Arbeitnehmer ausmachen, spielen sie also eine wichtige Rolle.

Hier ein Vergleich der Anzahl der Zeitarbeitnehmer in verschiedenen Ländern im Jahr 2014:

  • Deutschland: 2%
  • Großbritannien: 3,9%
  • Niederlande: 2,5%
  • Frankreich: 2,2%

Es kommt nicht selten vor, dass Unternehmen Zeitarbeitskräfte in ihr Stammpersonal übernehmen, wenn diese zuverlässige Arbeit leisten. Statistiken zeigen, dass etwa 14 Prozent der Zeitarbeitskräfte in die Stammbelegschaft eingegliedert werden. Dabei werden die fest angestellten Mitarbeiter jedoch nicht durch Zeitarbeiter verdrängt. Nur etwa zwei Prozent der Unternehmen reduzieren ihr Stammpersonal als Folge der Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern.

Arbeiten als Zeitarbeiter – ein ganz normaler Beruf

Ein Engagement in der Zeitarbeit unterscheidet sich im Grunde genommen nicht besonders von anderen Arbeitsverhältnissen. Zeitarbeitskräfte befinden sich in einem regulären Arbeitsverhältnis, das dem deutschen Arbeitsrecht voll und ganz unterliegt. Die einzige Besonderheit besteht darin, dass sie an wechselnden Einsatzorten und bei verschiedenen Kundenunternehmen arbeiten.

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Die wichtigsten Tätigkeitsfelder für Zeitarbeitnehmer sind:

  • Metall- und Elektroindustrie: ca. 34%
  • Maschinenbau: ca. 12%
  • Fahrzeugbau: ca. 9,5%

Faire Bezahlung von Zeitarbeitsnehmern

Auch die Bezahlung in der Zeitarbeitsbranche ist fair und angemessen. Seit 2012 gibt es eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die in den neuen Bundesländern bei 8,20 Euro pro Stunde (vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro) liegt. In den alten Bundesländern beträgt der Mindestlohn in der Zeitarbeit seit 2012 mindestens 8,80 Euro und liegt somit über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Ein interessanter Fakt: Von 2009 bis 2012 stiegen die Löhne in der Zeitarbeit um bis zu 20 Prozent. In den Jahren 2014 bis 2016 stiegen die Löhne im Osten um etwa 13,4 Prozent und im Westen um etwa 10 Prozent.

Um eine gleiche Bezahlung von Zeitarbeitsnehmern und Stammpersonal sicherzustellen, wurden Branchenzuschläge in einigen Arbeitsbereichen eingeführt. Nach einer gewissen Einarbeitungszeit erhalten Zeitarbeitnehmer automatisch Zuschläge auf ihr Entgelt. Dafür ist ein bestimmter ununterbrochener Arbeitszeitraum in einem Kundenunternehmen Voraussetzung. Je länger die Beschäftigung des Leiharbeiters dauert, desto höher steigt der Branchenzuschlag an. In der Regel erreicht die Bezahlung von Zeitarbeitsnehmern und Stammmitarbeitern nach spätestens neun Monaten der durchgehenden Beschäftigung ein gleiches Niveau.

Zeitarbeit – eine gesetzlich regulierte Branche

Die Zeitarbeitsbranche wird seit 1972 durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzlich reguliert. Im Laufe der Zeit wurde das Gesetz mehrmals überarbeitet und verbessert. Im Jahr 2011 wurde zum Beispiel die sogenannte Drehtürklausel eingeführt, um zu verhindern, dass Mitarbeiter des Stammpersonals entlassen und dann zu schlechteren Konditionen als Zeitarbeiter wieder eingestellt werden.

Um in der Zeitarbeit aktiv zu werden, benötigen Unternehmen wie DAHMEN Personalservice eine spezielle Lizenz gemäß dem AÜG. Die Zeitarbeitsunternehmen unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung sowohl durch die zuständigen Zollverwaltungen als auch durch die Bundesagentur für Arbeit. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Lizenzen drohen hohe Strafen. Geldstrafen von bis zu einer halben Million Euro oder sogar der Entzug der Lizenz können die Folge sein.

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Hier die Größenstruktur der Zeitarbeitsbetriebe nach Anzahl der Mitarbeiter:

  • 21% mit 1-9 Mitarbeitern
  • 14% mit 10-19 Mitarbeitern
  • 11% mit 20-29 Mitarbeitern
  • 9% mit 30-39 Mitarbeitern
  • 8% mit 40-49 Mitarbeitern
  • 21% mit 50-99 Mitarbeitern
  • 8% mit 100-149 Mitarbeitern
  • 9% mit 150 und mehr Mitarbeitern – DAHMEN Personalservice zählt mit knapp 700 Mitarbeitern zu dieser Größenordnung

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2014

Zeitarbeit in Deutschland

Zeitarbeitsverbände wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) verpflichten ihre Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung von Verhaltensrichtlinien, die ethisch korrektes Handeln sicherstellen. Dahmen Personalservice, als Familienunternehmen, ist besonders daran gelegen, einen menschenwürdigen Umgang mit seinen Mitarbeitern zu gewährleisten und ist stolzes Mitglied des BAP.

Mit Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen sind wir immer dort, wo Sie uns brauchen. Über 50 Prozent aller Zeitarbeitnehmer sind in diesen Regionen tätig. Im Rhein-Wupper-Gebiet wurden wir als starker Partner und drittgrößter Personaldienstleister der Region ausgezeichnet.

Bild: Bildunterschrift

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