Wenn du bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt wurdest, aber nicht direkt angehalten wurdest, erhältst du in der Regel einige Wochen später Post von der Ordnungsbehörde. Die Frage ist, wie du auf diesen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen reagieren solltest. In diesem Artikel erklären wir dir, was zu tun ist.
Der Anhörungsbogen: Äußern oder nicht?
Ein Anhörungsbogen informiert dich über den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Du bist jedoch nicht verpflichtet, dich dazu zu äußern. Wenn du dich entscheidest, Stellung zu nehmen, musst du sicher sein, dass du den Vorwurf entkräften kannst. Nur mit überzeugenden Argumenten wird der Sachbearbeiter das Verfahren einstellen. Beachte jedoch, dass bei Bagatellverfahren die zusätzlichen Kosten, die durch deine Stellungnahme entstehen, möglicherweise nicht im Verhältnis zur Ersparnis stehen.
Zeugenbefragung: Behörde kennt den Fahrer nicht!
Ein Zeugenfragebogen wird dir zugesandt, wenn die Behörde die Tat kennt, aber (noch) nicht weiß, wer dafür verantwortlich ist. Du erhältst den Bogen als Halter des betroffenen Fahrzeugs, wenn du nicht selbst gefahren bist. Die Behörde kann häufig anhand eines Fotos oder Videos, zumindest Geschlecht und Alter des Fahrers erkennen. Wenn die automatisierte Fahrzeughalterabfrage zu einem anderen Ergebnis führt oder der Halter ein Unternehmen ist, erhält der Halter den Zeugenfragebogen, da zunächst anscheinend kein Verstoß durch den Halter selbst vorliegt.
Auch hier besteht keine Verpflichtung, den Fragebogen auszufüllen. Wenn du dich jedoch dafür entscheidest, müssen deine Angaben wahrheitsgemäß sein. Gib also keinen falschen Fahrer an, um eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung zu vermeiden.
Zeugenbefragung bei Dienstwagen
Wenn ein Unternehmen als Halter eines Dienstwagens einen Zeugenfragebogen erhält, sollte das Unternehmen den Fragebogen selbst ausfüllen. Weitergeben an den Fahrer ist nicht ratsam, da das Unternehmen dann nicht kontrollieren kann, was mit dem Fragebogen geschieht. Wenn der Fahrer nicht reagiert, kann die Behörde dem Unternehmen eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage auferlegen. Außerdem kann der Fahrer seine Verteidigungsmöglichkeit verlieren, dass die Behörde ihn noch nicht identifizieren konnte.
Es ist daher ratsam, dass das Unternehmen im Zeugenfragebogen angibt, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Das Unternehmen muss auch keine Vermutungen darüber äußern, wer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat, selbst wenn ein Foto des Fahrers vorliegt. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Ermittlungsarbeit der Behörde zu übernehmen.
Fazit
Wenn du einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen von der Behörde erhalten hast und unsicher bist, wie du darauf reagieren sollst, kannst du uns gerne kontaktieren. Wir beraten dich gerne rund um das Bußgeldverfahren, Anhörungen und Zeugenbefragungen. Über das anwalt.de-Kontaktformular kannst du uns einfach erreichen.
Hinweis: Deine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Rechtsberatung in der Regel nur dann, wenn dir als versicherte Person eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Wenn der Zeugenfragebogen an deinen Arbeitgeber oder dein eigenes Unternehmen gerichtet ist, bist du nicht versichert.