Zinsen bei der Mietkaution: Ein Leitfaden für Mieter und Vermieter

Zinsen bei der Mietkaution: Anspruch, Höhe und Berechnung

Der Umgang mit Mietkautionen wirft oft viele Fragen auf: Wie hoch sind die Zinsen? Wer hat Anspruch auf die Zinsen? Und wie kann man die Zinsen berechnen? In diesem Artikel werden alle wichtigen Informationen zu diesem Thema behandelt.

Übliche Zinsen für eine Mietkaution

Die Höhe der Verzinsung einer Mietkaution richtet sich normalerweise nach den Konditionen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Dies entspricht den Zinsen, die man bei einer Bank auf einem gewöhnlichen Sparkonto erhält. Je nach gewählter Anlageform können jedoch auch andere Zinssätze vereinbart werden. Hier ein Überblick über die verschiedenen Optionen:

  • Klassisches Mietkautionskonto: Ø 0,01%
  • Tagesgeld: Ø 3,00%
  • Festgeld: Ø 3,50%
  • Mietkautionsdepot mit Fonds und ETFs: Ø 5,00%

Anspruch auf Zinsen

Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter, gehört jedoch dem Mieter. Daher hat der Mieter auch Anspruch auf die angefallenen Zinsen. Dies ist gesetzlich im § 551 BGB Abs. 3 geregelt. Die Vertragsparteien können jedoch auch eine andere Anlageform vereinbaren, solange die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgt. Die Erträge aus der Anlage stehen dem Mieter in jedem Fall zu.

Verzinsungsdauer

In der Regel muss eine Mietkaution immer verzinst werden. Die Verzinsung beginnt an dem Tag, an dem das Kautionskonto eröffnet wird, und endet mit dem Tag der Auflösung. Auch wenn das Konto noch eine Weile nach dem Auszugstermin besteht, um mögliche Forderungen aus dem Mietvertrag zu verrechnen, müssen die Zinsen weiter gezahlt werden.

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Nachweis der Kautionsanlage

Als Mieter kann man einen Nachweis darüber verlangen, dass die Kaution entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angelegt wurde. Der Vermieter muss Angaben zur Bank, zur Art des Kontos, zum Zinssatz und zum Datum der Anlage machen. Kommt der Vermieter dieser Nachweispflicht nicht nach, kann der Mieter sogar die Miete in Höhe der hinterlegten Kautionssumme zurückbehalten.

Berechnung der Zinsen

Bevor die Mietkaution zurückerstattet wird, müssen die aufgelaufenen Zinsen berechnet werden. Die Höhe der Zinsen hängt vom angelegten Betrag, der Laufzeit und dem Zinssatz ab. Die Berechnung erfolgt mithilfe einer festen Formel, der kaufmännischen Zinsformel. Hierbei gibt es einige Faktoren zu beachten, wie in der folgenden Grafik dargestellt:

Zinsberechnung

Ausnahmen von der Verzinsungspflicht

Es gibt Ausnahmen, bei denen die Mietkaution nicht verzinst werden muss. Zum Beispiel bei Mietverträgen vor 1983, in denen die Verzinsung ausgeschlossen wurde. Bei Mietverträgen ab 1983 müssen jedoch immer Zinsen gezahlt werden. Auch aufgrund der Niedrigzinsen können keine Erträge erzielt werden. Zudem gilt die Verzinsungspflicht nur für private Mietverhältnisse, nicht für Gewerbe-Mietkautionen. Auch bei einer Bürgschaft für die Mietkaution werden keine Zinsen gezahlt.

Steuern auf Kautionszinsen

In Deutschland gilt für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25%. Zusätzlich musste bis 2021 der Solidaritätszuschlag von 5,5% gezahlt werden, der nun für die meisten Sparer entfällt. Kirchenmitglieder müssen außerdem Kirchensteuer (8% bzw. 9% der Abgeltungsteuer) zahlen. Die Steuerbefreiung erfolgt bis zu einem bestimmten Betrag im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags. Dabei gelten für Singles bis zu 801 Euro und für Eheleute bis zu 1602 Euro pro Jahr.

Es gibt jedoch eine Besonderheit bei der Kaution: Eine direkte Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn das Konto auf den Mieter angelegt wurde. Hat hingegen der Vermieter das Kautionskonto eröffnet, muss der Mieter die Abgeltungssteuer zunächst abführen und kann sie dann über seine Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.

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Fazit

Die Verzinsung von Mietkautionen ist ein wichtiges Thema für Mieter und Vermieter. Es ist wichtig, die geltenden Regeln und Ausnahmen zu kennen, um Missverständnisse zu vermeiden. Mieter sollten darauf achten, dass ihre Kaution ordnungsgemäß angelegt und verzinst wird, während Vermieter die gesetzlichen Vorschriften einhalten sollten.