Zockt das Disneyland Paris wirklich Deutsche ab?

Zockt das Disneyland Paris wirklich Deutsche ab?

Gerade gestern und heute hat man äußerst viele Meldungen von diversen Nachrichten und Zeitungen gelesen, die EU-Kommission beschäftigt sich mit dem Vorwurf, laut welchem Deutsche vom Disneyland Paris abgezockt werden. Tickets und Aufenthalte über die deutsche Website seien demnach deutlich teurer als wenn man sie beispielsweise über die französische Homepage bucht. Doch was ist wirklich dran an diesem „Skandal“? Wir haben es uns für euch einmal angeschaut.

Die Vorwürfe

Der Vorwurf gegenüber dem Disneyland Resort nahe der französischen Hauptstadt lautet konkret, man diskriminiere Nicht-Franzosen aufgrund ihrer Herkunft, da französische Mitbürger günstiger in den Park kommen. Laut geltendem EU-Recht, nach dem EU-Bürger gleichermaßen behandelt werden müssen, wäre dies rechtswidrig – niemand darf aufgrund seines so gesehenen Ausländerdaseins innerhalb der EU benachteiligt werden. So berichtet die britische Financial Times, für ein so genanntes Premium-Paket (was das genau sein soll, ist leider nicht bekannt) zahlen Franzosen 1346 Euro, während Briten für die gleiche Leistung 1870 Euro, Deutsche hingegen sogar 2447 Euro zahlen müssen. Zusätzlich dazu heißt es, ein Online-Ticket für einen Franzosen liege bei knapp 47 Euro, für einen Deutschen bei 84 Euro. Aber wie kommt man auf diese Zahlen?

Die Erklärung

Die einfachste Erklärung liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise: Wenn man die deutschsprachige Website des Resorts besucht, sucht man nach dem, was man möchte, merkt sich den Preis und schaut sich den Vergleichswert auf der französischen Buchungsplattform des Parks an. Zack, schon sieht man einen ordentlichen Unterschied. Doch ob das tatsächlich Benachteiligung ist, liegt nun im Auge des Betrachters – schließlich steht es auch dem sparsamen Deutschen frei, über die französische Website zu buchen. Somit kann er sein EU-Recht ausnutzen und die Angebote aus anderen Ländern als dem eigenen voll ausnutzen – das ist die Gleichbehandlung, für welche sich die Europäische Union einsetzt. Zusätzlich dazu steht noch die Möglichkeit offen, die Reservierungshotline des Resorts anzurufen und sich dort ein maßgeschneidertes Angebot einzuholen.

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Nur regionale Unterschiede

Häufige Reisende wissen auch, dass es im Tourismus absolut normal ist, regionale Unterschiede in Raten bei beispielsweise Hotels oder Flügen zu haben. Selbstverständlich ist ein Flugticket, welches man in Guatemala bucht, günstiger als eines, welches in der Schweiz gebucht wird. Im Preisangebotsprozess spielen solche Faktoren eine unglaubliche Rolle, und wenn man ehrlich ist, wird man verstehen können, dass ein All-Inclusive-Urlaub in Ägypten in Deutschland für mehr Geld angeboten wird als in Griechenland. Letztlich steht es trotzdem jedermann frei, wo er was, wie und zu welchem Preis bucht. Jedem Deutschen stehen die französische, belgische, britische Website offen. Wer suchet, der findet.

Keine Diskriminierung an der Kasse

In welchem Falle es tatsächlich eine Diskriminierung gegenüber Ausländern wäre, die laut geltendem EU-Recht verboten ist, wäre beispielsweise die unterschiedliche Bezahlung vor Ort als Gast an der Kasse. Sofern Einheimische an Attraktionen standardmäßig und durchgehend weniger bezahlen müssen als der Ottonormaltourist, so kann man durchaus von Diskriminierung sprechen. In Paris sind aber alle gleich – an der Kasse zahlt jeder Österreicher, Brite, Niederländer, Franzose oder Deutsche den gleichen Preis. Aus diesem Grund ist der Vorwurf der „Abzocke“ oder Benachteiligung gegenüber Deutschen gehaltlos. Hier lässt sich der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ wunderbar übertragen – denn wenn man sich ordentlich informiert und ein ordentliches Angebot sucht, welches nur im schlimmsten Falle nicht auf deutscher Sprache niedergeschrieben ist, muss man auch nicht übermäßig viel bezahlen.

Disneyland Paris

Fotoquelle: Airtimers.com (Betty Winter)