Campingplatzverordnungen: Was du wissen musst, um Ärger zu vermeiden

Campingplatzverordnungen: Was du wissen musst, um Ärger zu vermeiden

Wenn du ein begeisterter Camper bist, kennst du sicher die Campingplatzverordnungen der Bundesländer. Diese Vorschriften variieren je nach Standort und können für Camper und Anbieter von Microcamping-Stellplätzen von großer Bedeutung sein.

Die 3-Stellplatz-Regel

Eine wichtige Grenze ist die sogenannte “3-Stellplatz-Regel”. In den meisten Bundesländern dürfen bis zu 3 Stellplätze angeboten werden, ohne dass der Platz automatisch als Campingplatz gilt. Das bedeutet, dass Campingplatzverordnungen nur dann gelten, wenn mehr als 3 Stellplätze vorhanden sind.

Campingplatz-Verordnungen der Bundesländer

Die Campingplatz-Verordnungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Hier sind die Verordnungen der 16 deutschen Bundesländer im Überblick:

Baden Württemberg (3)

Camping- und Zeltplätze gelten als solche, wenn mehr als drei Wohnwagen, Zelte oder ähnliche Anlagen zum vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen sind.

Bayern (3)

In Bayern gelten Plätze als Campingplätze, wenn mehr als drei Zelte oder Wohnwagen aufgestellt und bewohnt werden.

Berlin

Informationen zu den Campingplatzverordnungen in Berlin liegen leider nicht vor.

Brandenburg (4)

Campingplätze und Wochenendhausplätze mit einer Grundfläche von mehr als 1.000 m2 oder mit mehr als vier Campingzelten, Campingfahrzeugen oder Wochenendhäusern unterliegen dieser Verordnung.

Bremen

Informationen zu den Campingplatzverordnungen in Bremen liegen leider nicht vor.

Hamburg (3)

Camping- und Zeltplätze müssen in Hamburg mehr als drei Wohnwagen oder Zelte für Touristen oder Durchreisende zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen bereithalten.

Hessen

Informationen zu den Campingplatzverordnungen in Hessen liegen leider nicht vor.

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Mecklenburg-Vorpommern (3)

In Mecklenburg-Vorpommern gelten Plätze als Campingplätze, wenn mehr als drei Wohnwagen oder Zelte zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen vorgesehen sind. Plätze für das Parken von Wohnmobilen fallen nicht unter diese Verordnung.

Niedersachsen (3)

Campingplätze in Niedersachsen müssen mehr als drei Wohnwagen oder Zelte zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen bereithalten.

Nordrhein-Westfalen (3)

Diese Verordnung gilt für Campingplätze mit mehr als drei Wohnwagen oder Zelten sowie für Wochenendplätze.

Rheinland-Pfalz (3)

Die Verordnung in Rheinland-Pfalz gilt für Campingplätze mit mehr als drei Wohnwagen oder Zelten und für Wochenendplätze.

Saarland (3)

Camping- und Zeltplätze im Saarland müssen mehr als drei Wohnwagen oder Zelte zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen bieten.

Sachsen

Informationen zu den Campingplatzverordnungen in Sachsen liegen leider nicht vor.

Sachsen-Anhalt (3)

Campingplätze in Sachsen-Anhalt müssen mehr als drei Wohnwagen oder Zelte zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen bereithalten.

Schleswig-Holstein (5)

Campingplätze in Schleswig-Holstein dürfen im Rahmen einer Erholungsnutzung nach § 10 Baunutzungsverordnung mehr als fünf Wohnwagen, Zelte oder Campinghäuser zum vorübergehenden Bewohnen bereithalten.

Thüringen

Informationen zu den Campingplatzverordnungen in Thüringen liegen leider nicht vor.

Diese Übersicht gibt dir einen Eindruck von den unterschiedlichen Campingplatzverordnungen der deutschen Bundesländer. Beachte sie, um Ärger zu vermeiden und deinen Campingausflug in vollen Zügen zu genießen. Happy Camping!

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