Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern: Das musst du wissen!

Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern: Das musst du wissen!

Die Corona-Situation in Bayern ist ernst. Markus Söder, der Ministerpräsident Bayerns, hat sich bereits vor dem Corona-Gipfel für einen bundesweiten Lockdown vor Weihnachten ausgesprochen. Die Lage sei außer Kontrolle geraten und es sei an der Zeit, konsequent zu handeln. Bereits seit dem 9. Dezember gelten strengere Corona-Maßnahmen in Bayern.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch immer auf maximal fünf Personen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

Weihnachten

Vom 24. bis 26. Dezember sind mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen im Bundesland dürfen in dieser Zeit Treffen mit bis zu vier Personen aus anderen Haushalten stattfinden. Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder dürfen ebenfalls teilnehmen. Allerdings gelten diese Sonderregelungen nicht für die Zeit ab dem 27. Dezember, einschließlich Silvester und Neujahr.

Silvester

An Silvester dürfen sich maximal zwei Haushalte mit insgesamt höchstens fünf Personen treffen. Der Verkauf von Feuerwerk ist generell verboten. Es gilt ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen.

Ausgangsbeschränkungen

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Ausgangssperre

Für ganz Bayern gilt eine erweiterte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus bestimmten Gründen erlaubt, wie zum Beispiel berufliche Tätigkeiten, medizinische Notfälle, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Teilnahme an einem Gottesdienst während der Weihnachtstage.

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Schulen und Kitas

Ab dem 16. Dezember bleiben Schulen und Kitas in ganz Bayern geschlossen. Es wird Distanzunterricht und Notbetreuungsmöglichkeiten geben.

Geschäfte

Vom 16. Dezember bis zum 10. Januar bleiben die meisten Geschäfte geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.

Körpernahe Dienstleistungen

Friseure dürfen weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe müssen jedoch schließen.

Veranstaltungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Gastronomie

Veranstaltungen aller Art sind untersagt, auch die meisten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie bleiben geschlossen.

Reisen

Tagesausflüge in Corona-Risikogebiete im Ausland sind nur mit 24-stündiger Quarantäne erlaubt, es sei denn, es liegen triftige Gründe wie Arbeit, Schule oder medizinische Notfälle vor. Skifahrer und andere Tagestouristen müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben.

Maskenpflicht und Alkoholverbot

Die Maskenpflicht gilt vor Geschäften und an Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten sowie an öffentlichen Orten im Freien. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.

Weitere Maßnahmen

Es gibt noch einige weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie die Möglichkeit zum Home-Office.

Die Lage ist ernst, und es ist wichtig, dass wir alle unseren Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Bleibt gesund und passt auf euch auf!

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