Freistehen in Belgien: Unsere aufregende Begegnung mit der Polizei

Freistehen in Belgien und unsere Begegnung mit der Polizei

In der Nacht von Freitag auf Samstag wurden wir während unseres Wochenendes in Brüssel gegen 3 Uhr von der belgischen Polizei geweckt. Das hat uns dazu gebracht, uns genauer mit der rechtlichen Lage zum Freistehen, Wildcampen und Übernachten im Auto in Belgien auseinanderzusetzen. Und das möchten wir hier gerne mit euch teilen!

Unsere Begegnung mit der belgischen Polizei

Was war da eigentlich los?

Der perfekte Schlafplatz

Wir hatten einen wunderschönen Parkplatz im Grünen etwas südlich von Brüssel gefunden. Der Parkplatz liegt ca. 150 m von der Straße entfernt, ist sehr ruhig und befindet sich mitten in der Natur. Als wir ankamen, waren noch ein paar andere Besucher vor Ort – Jogger und Spaziergänger mit ihren Hunden. Direkt am Parkplatz gibt es einen Wanderweg und einige Meter entfernt haben wir sogar einen kleinen Picknick-Platz entdeckt, den wir für unser Abendessen genutzt haben. Also ein perfekter Schlafplatz – dachten wir zumindest!

Abends haben wir uns gemütlich auf der ausgeklappten Rücksitzbank eingerichtet. Das Dach blieb natürlich unten und draußen hatten wir nichts herumstehen, um nicht aufzufallen oder jemanden zu stören.

…oder doch nicht?

Wir haben wirklich super geschlafen. Die anderen Autos waren längst weg und der Parkplatz war angenehm ruhig.

Mitten in der Nacht wurde ich jedoch plötzlich wach, weil es im Bus auf einmal hell wurde. Zuerst dachte ich, dass es die Scheinwerfer eines anderen Autos waren. Doch dann hörten wir lautes Klopfen an unserer Fensterscheibe und jemand rief laut “Polizei!”.

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Mein erster Gedanke: Was zum Teufel?! Verflixt!

Als ich die Tür öffnete, schauten mich zwei junge, aber grimmig dreinblickende Polizisten an und leuchteten mit ihren Taschenlampen wild durch das Auto. Unser Sohn war mittlerweile auch wach und hielt sich erstaunlich still. Die beiden Beamten begannen sofort mit Fragen: Was wir hier machen (nur schlafen), warum wir das tun (weil wir müde waren) und ob wir tatsächlich nur zu zweit sind (natürlich!).

Nachdem das Missverständnis geklärt war, erhielten wir keine Strafe, sondern eine Belehrung. Die Polizisten wiesen uns darauf hin, dass es auf einem so einsamen Parkplatz gefährlich sein kann. Dort treiben sich manchmal merkwürdige Gestalten herum. Sie empfahlen (oder befohlen?) uns, auf einen anderen Parkplatz etwa 200 Meter entfernt zu fahren – direkt an der Straße. Dort würde auch ein Obdachloser in seinem Auto übernachten, und es sei sicherer. Gut, um sicherzugehen, sind wir der Aufforderung nachgekommen.

Der neue Parkplatz an der Straße war auch in Ordnung, aber natürlich lauter aufgrund des Verkehrs. Schließlich hatte ich den anderen Platz abseits der Straße nicht umsonst ausgewählt. Zum Glück wurden wir in dieser Nacht nicht erneut gestört.

Eine kleine Anekdote am Rande: Zwei Tage später hatte ich eine Unterhaltung mit meinem Sohn, weil er etwas angestellt hatte. Da meinte er plötzlich zu mir: “Also Mama!!! Wer hatte hier denn Ärger mit der Polizei? Du warst das!” Ich habe herzlich gelacht – Adieu Autorität! 😀

Die rechtliche Lage

Wie sieht es nun mit der rechtlichen Lage des Freistehens in Belgien aus? Nach unserer Erfahrung haben wir uns mit diesem Thema etwas genauer befasst. Beachtet aber bitte, dass alle Angaben ohne Gewähr sind (nicht dass uns am Ende jemand verklagt 😉).

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Wie bereits erwähnt, ist wildes Campen in Belgien grundsätzlich verboten. Hierbei ist eher das wilde Zelten gemeint, also das breitflächige Campen mit Wohnmobilen oder Ähnlichem.

Das Übernachten im Auto ist davon zu unterscheiden. In Belgien ist das auf Parkplätzen für eine Nacht erlaubt, solange der Straßenverkehr nicht behindert wird (was selbstverständlich sein sollte!).

Das wiederholte Übernachten im Auto außerhalb eines Campingplatzes ist ebenfalls erlaubt, allerdings nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden – außer in Flandern und entlang der Küste. Ich kann leider nicht sagen, welche Voraussetzungen für eine solche Genehmigung erfüllt sein müssen. Ohne eine solche Genehmigung ist das wiederholte Übernachten entsprechend verboten.

In der Online ADAC Campingwelt “Pincamp” gibt es ein PDF-Dokument, das auf der zweiten Seite einen guten Überblick über das Freie Campen in Europa für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen bietet. Dort kann man sehen, was in welchem Land erlaubt ist oder nicht. Leider wird oft von “regionalen Einschränkungen” gesprochen, die man manchmal leicht, manchmal aber auch sehr schwer herausfinden kann.

Fazit

Letztendlich ist alles gut ausgegangen und wir haben nichts falsch gemacht. Die Polizei wollte wohl nur nach dem Rechten sehen. Natürlich fand ich die Vorgehensweise aus persönlicher Sicht etwas ungünstig. Andererseits kann ich in der heutigen Zeit mehr als nachvollziehen, dass ein geparkter Van genauer unter die Lupe genommen wird.

Camping Grimbergen, nördlich von Brüssel, war unser Rettungsanker nach dem Schrecken der ersten Nacht in Belgien. Trotz der Ferienzeit in Deutschland und Belgien war der Platz nicht überfüllt. Er ist großzügig angelegt und die einzelnen Parzellen sind durch Hecken getrennt, sodass man es relativ gemütlich hat. Die sanitären Anlagen sind modern und sauber. Außerdem gibt es etwa 200 Meter vom Platz entfernt eine Bushaltestelle mit regelmäßiger Verbindung nach Brüssel. Wenn du also auf den Nervenkitzel des Freistehens verzichten möchtest, bist du hier gut aufgehoben.

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Hattest du vielleicht schon einmal eine ähnliche Begegnung mit der Polizei mitten in der Nacht? Oder hatte ich “besonderes” Glück? Hinterlasse gerne einen Kommentar!

Anja

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