Wildcamping in der Schweiz: Wo die Natur dein Zuhause wird

Wo du in der Schweiz wild campen darfst

Wildcamping inmitten der unberührten Natur der Schweiz ist ein einzigartiges Erlebnis. Doch die Regelungen, wo Wildcamping erlaubt ist, variieren von Kanton zu Kanton. Eines ist jedoch überall gleich: In Naturschutzgebieten ist das günstige Campingabenteuer generell verboten.

Bild von zwei Zelten in den Schweizer Bergen
Oberhalb der Waldgrenze darfst du in der Schweiz wild campen. © Dino Reichmuth

Nach einer langen Wanderung durch unberührte Natur das Zelt an einem schönen Ort aufzuschlagen und sich dort niederzulassen – so fühlt sich Freiheit an.

Anders als in vielen europäischen Ländern wie Deutschland und Österreich ist Wildcampen in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Das sogenannte Schweizer Jedermannsrecht erlaubt jedem das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land, das eindeutig nicht in einem Schutzgebiet liegt. In den meisten Kantonen weisen Straßenschilder ausdrücklich auf ein Zeltverbot in bestimmten Zonen hin. In einigen Kantonen besteht jedoch ein generelles Wildcamping-Verbot.

Es ist also wichtig, sich vor der Reise zu informieren: Wo darf ich mein Zelt aufschlagen? Wo kann ich im Auto schlafen und meinen Camper aufstellen? Wir geben einen Überblick über die Regelungen der einzelnen Kantone.

Wo darf man in der Schweiz wild campen?

Die Frage, ob wildes Zelten, Übernachten im Bus, Wohnwagen oder Auto in der Schweiz erlaubt ist, kann nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Die Kantone oder einzelne Gemeinden regeln, wo Wildcamping erlaubt ist. Dies betrifft alle Orte, an denen wildes Campen möglich ist:

Öffentliche Orte: Ob das einmalige Übernachten auf einer Wiese oder an anderen öffentlichen Orten erlaubt ist, bestimmen die Gemeinden oder die Eigentümer des Grundstücks. Informiere dich vorab beim entsprechenden Kanton.

Öffentliche Parkplätze: Auch hier legen die Gemeinden oder Grundstückseigentümer die Regeln fest. Es ist wichtig, Schilder und Parkzeiten zu beachten. Nach einer Nacht muss der Platz wieder verlassen werden und das Aufstellen von Tisch und Stühlen („Campingverhalten“) ist nicht gestattet.

LESEN  Freiheit pur: Mit dem Wohnmobil in der Natur stehen

Rastplätze: Rastplätze, die eine öffentliche Toilette und teilweise einen Picknickbereich anbieten, sind zur kurzfristigen Erholung, insbesondere für LKW-Fahrer, gedacht. Aber auch mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil darfst du hier rasten. Auch hier ist Campingverhalten nicht gestattet und du solltest nach einer Pause oder Nacht weiterfahren.

Raststätten: Raststätten, die an Tankstellen, Restaurants, Geschäften und Toiletten erkennbar sind, unterliegen den kantonalen Bestimmungen. Achte darauf, wie die Parkplätze markiert sind: Gibt es eine Parkzeitbeschränkung oder gebührenpflichtige Parkplätze zum Übernachten? Wie auf Rastplätzen ist Campingverhalten auch hier nicht gestattet.

Ist es in der Schweiz erlaubt, im Auto zu schlafen?

Laut dem TCS (Touring Club Schweiz) gibt es in der Schweiz weder ein Verbot noch genaue Regelungen zum Übernachten im Auto. In manchen Gemeinden wird das Übernachten im Auto als Wildcamping betrachtet und ist somit nicht erlaubt.

Wer jedoch während einer langen Autoreise aufgrund von Müdigkeit eine Pause einlegen muss, sollte besser auf einem Rastplatz oder an einer Raststätte anhalten, anstatt weiterzufahren.

Wo Wildcampen in der Schweiz grundsätzlich erlaubt ist

Wild campen ist in der Schweiz oberhalb der Waldgrenze in den Bergen erlaubt. Hier sind jedoch nur einzelne Übernachtungen legal und es darf nicht in großen Gruppen gezeltet werden. Wenn du mehrmals an einem Ort oberhalb der Baumgrenze übernachtest, musst du das Zelt tagsüber abbauen.

Bild von einem roten Zelt in Niederbauen Kulm
Im Gebirge oberhalb der Waldgrenze ist Wildcampen in der Schweiz legal. © Dino Reichmuth

Auch das Not-Biwakieren ist in der Schweiz erlaubt. Wenn du also in den Bergen bist und nicht rechtzeitig zurückkehren oder den Heimweg antreten kannst, darfst du dein Nachtlager unter freiem Himmel aufschlagen.

Zudem darfst du auf Privatgrundstücken wild campen oder biwakieren, sofern du die Erlaubnis der Grundstückseigentümer hast.

Wo du in der Schweiz nicht wild campen darfst

Grundsätzlich verboten ist Wildcamping und Biwakieren in folgenden Gebieten:

  • Naturschutzgebiete
  • Schweizerischer Nationalpark
  • Eidgenössische Jagdbanngebiete
  • Wildruhezonen
  • Wenn ein allgemeines Betretungsverbot besteht

Wild campen Schweiz: Einen Stellplatz per App finden

Mit der App “park4night” findest du Stellplätze in der Schweiz und ganz Europa, auf denen du wild campen darfst. Du kannst einfach die Region antippen, in der du unterwegs bist, und dir verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten anzeigen lassen. Darunter sind offizielle Campingplätze, aber auch Parkplätze, Raststätten oder Bauernhöfe, auf denen das Parken über Nacht erlaubt ist.

LESEN  Tipps und Tricks zum Kochen mit dem Westfalia Herd

Die App zeigt auch an, welche Services vor Ort vorhanden sind (Elektrizität, Wasser, Toiletten usw.) sowie eventuelle Preise für die Stellplätze. Die App ist daher sehr nützlich auf Campingreisen, wenn du flexibel bleiben möchtest und dich spontan nach Schlafplätzen umschaust.

Screenshot von der App "park4night"
Hier findest du Stellplätze in deiner Nähe. © Screenshot park4night

Wild campen Schweiz – die Regelungen der Kantone

Hier findest du eine Auflistung der aktuellen Regelungen der Schweizer Kantone zum wilden Campen. Zur Sicherheit empfehlen wir jedoch, dich vorab bei der jeweiligen Gemeinde zu informieren, da auch die Gemeinden ihre eigenen Regeln zum Wildcampen haben.

Aargau

Im Aargau ist Wildcampen grundsätzlich erlaubt, wenn du eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers hast. Auch eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen ist erlaubt. Die genauen Bestimmungen legen jedoch die Gemeinden fest, daher erkundige dich vorher bei der jeweiligen Gemeinde.

Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden

In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ist Wildcampen generell nicht erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen, die von den Gemeinden festgelegt werden. In der Moorlandschaft Fähnerenspitz und Schwägalp besteht ein ausdrückliches Campingverbot.

Basel-Landschaft und Basel-Stadt

In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist wildes Campen grundsätzlich verboten. Für Ausnahmen kannst du die einzelnen Gemeinden kontaktieren.

Bern

Auch in Bern ist Wildcampen grundsätzlich nicht gestattet. Die genauen Bestimmungen legen jedoch die Gemeinden fest. Ausnahmen sind auf Parkplätzen und Raststätten möglich, wo du (sofern kein Verbotsschild vor Ort steht) eine Nacht im Wohnmobil, Camper oder Van übernachten darfst.

Freiburg

In Freiburg ist Wildcampen generell nicht erlaubt. Die genauen Bestimmungen werden jedoch von den Gemeinden festgelegt, und es gibt Ausnahmen. Auf Raststätten und Parkplätzen ist wildes Campen verboten. Es gibt jedoch offizielle Stellplätze wie in Romont und Charmey.

Genf

Wildcampen ist in Genf nicht erlaubt.

Glarus

Auch in Glarus ist Wildcampen generell nicht gestattet.

Graubünden

In Graubünden ist Wildcampen generell verboten, außer in bestimmten Ausnahmefällen (oberhalb der Baumgrenze für eine Nacht).

Jura

Wenn du im Jura wild campen möchtest, solltest du dich bei der jeweiligen Gemeinde informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen. Andernfalls ist Wildcampen im Kanton nicht erlaubt.

Luzern

Generell ist Wildcampen in Luzern nicht erlaubt. Auf Grundstücken der Gemeinden ist es jedoch erlaubt, sofern diese es nicht ausdrücklich verbieten.

LESEN  Wohnmobile mieten in Island: Dein perfekter Reisebegleiter für das Land aus Feuer und Eis

Neuenburg

In Neuenburg ist wildes Campieren verboten. Es gelten jedoch die üblichen Ausnahmen: Not-Biwakieren und einzelne Übernachtungen im Zelt oberhalb der Baumgrenze im Gebirge.

Nidwalden

In Nidwalden ist Wildcampen nur gestattet, wenn eine Zustimmung des Grundeigentümers vorliegt. Auch für das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen empfiehlt der TCS, das Einverständnis der Grundeigentümer einzuholen. Dazu kannst du dich mit der jeweiligen Gemeindekanzlei in Verbindung setzen, die dir in der Regel die Eigentümer nennen kann.

Obwalden

In Obwalden kannst du wild campen. Beachte jedoch, dass du dein Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil außerhalb bewilligter Campingplätze nur für eine Nacht aufstellen darfst. Naturschutzgebiete sowie inventarisierte Biotope, Wildruhezonen und Jagdbanngebiete sind in allen Kantonen ausgenommen. Hier erfährst du mehr über das Campinggesetz des Kantons.

Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist Wildcampen generell nicht erlaubt. Für Übernachtungen auf Parkplätzen und Raststätten gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Bestimmungen der Gemeinden oder Grundstückseigentümer.

Schwyz

In Schwyz solltest du nicht ohne Genehmigung der jeweiligen Gemeinde wild campen. Kurzzeitiges Campen im Wald ist ebenfalls nur mit Zustimmung des Eigentümers legal. Das Übernachten auf Raststätten und Parkplätzen ist hingegen nicht generell verboten. Beachte die Signalisationen und Parkgebühren der jeweiligen Stellplätze.

Solothurn

In Solothurn ist Wildcampen generell nicht erlaubt.

St. Gallen

In der Natur ist Wildcampen in St. Gallen nicht gestattet. Für das Campieren auf Raststätten und Parkplätzen gelten die jeweiligen Standortbestimmungen.

Tessin

Im Tessin ist sowohl das Wildcampen als auch das Übernachten auf Rastplätzen und Parkplätzen verboten.

Thurgau

Wildcampen ist im Thurgau generell nicht gestattet, auch wenn es am Bodensee schön wäre.

Uri

Wildes Campen ist in Uri nicht generell erlaubt. Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen ist jedoch gestattet, sofern keine Schilder wie “nächtliches Parkverbot” es untersagen.

Waadt

Wildcampen ist im Kanton Waadt nicht erlaubt.

Wallis

Im Wallis ist das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen außerhalb bewilligter Campingplätze verboten. Das Übernachten auf Raststätten und Parkplätzen an Nationalstraßen ist ebenfalls verboten. An Kantonsstraßen hingegen ist es mit einer Bewilligung gestattet.

Zürich

Im Kanton Zürich ist wildes Campen nur in Ausnahmefällen und mit Einwilligung des Eigentümers gestattet. Für Übernachtungen auf Parkplätzen und Raststätten gelten die Standortbestimmungen sowie die Bestimmungen der Gemeinden oder Grundstückseigentümer.

Zug

In Zug darfst du mit Einverständnis des Grundeigentümers wild campen. Generell ist es jedoch nicht erlaubt.

Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Wildcampen

Hast du einen gemütlichen und genehmigten Platz in der Natur gefunden, musst du ihn so verlassen, wie du ihn vorgefunden hast. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Nimm deine Abfälle wieder mit. Auch kompostierbare Abfälle wie Bananenschalen gehören nicht in die Natur.
  • Verhalte dich ruhig und nimm Rücksicht auf Natur und Mitmenschen.
  • Falls du einen Hund dabei hast, halte ihn angeleint.
  • Feuer darf nur an dafür vorgesehenen Stellen gemacht werden.